Mit deiner Stimme bei der Bundestagswahl kannst du AfD-Sitze im Parlament verhindern. Um gut informiert zu wählen, ist das Verständnis des parlamentarischen Systems und der letzten Wahlrechtsreform entscheidend. Wir erklären, was sich geändert hat.
Wie funktioniert unser Wahlsystem?
Das Wahlrecht sieht eine personalisierte Verhältniswahl vor.
Personalisiert bedeutet, dass die Erststimme an die Kandidierenden direkt aus seinem Wahlkreis geht. Die Person, die in diesem Wahlkreis gewinnt, zieht als Direktkandidat:in in den Bundestag ein. Das wird Direktmandat genannt.
Die Verhältniswahl besagt, dass die Zweitstimme über das Kräfteverhältnis, d. h. über die Verteilung der Sitze auf die Parteien im Bundestag, entscheidet.
Die Sitze im Bundestag gehen zunächst an die Direktkandidierenden, die in den Wahlkreisen gewonnen haben. Alle verbleibenden Sitze, die den Parteien nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zustehen, werden an Kandidierende vergeben, die auf der Landesliste der Parteien stehen.
Was ist die Grundmandatsklausel?
Das bedeutet, dass eine Partei in den Bundestag einzieht, wenn sie entweder bei den Zweitstimmen mehr als 5% erzielt hat oder wenn sie über die Erststimme mindestens 3 Direktmandate erhält. Ansonsten wird sie bei der Sitzverteilung im Bundestag nicht berücksichtigt.
Was sind Überhangs- und Ausgleichsmandate?
Die Wahlrechtsreform hat Überhangs- und Ausgleichsmandate abgeschafft. Diese sorgten zuvor dafür, dass die Anzahl der Sitze im Parlament anstieg.
Bekam eine Partei mehr Direktmandate als ihr durch das Zweitstimmenergebnis Sitze im Parlament zustanden, so fielen die Direktmandate nicht weg, sondern zogen ebenfalls in den Bundestag ein. Das sind Überhangsmandate.
Damit eine Partei durch die Überhangsmandate im Verhältnis zu den anderen Parteien nicht mehr Sitze im Parlament hat, bekommen die anderen Parteien Ausgleichsmandate, um das Kräfteverhältnis wieder herzustellen.
Überhangs- und Ausgleichsmandate führten dazu, dass das Parlament immer größer wurde.
Wahlrechtsreform 2023
Die Wahlrechtsreform soll die Anzahl der Abgeordneten auf 630 begrenzen, damit das Parlament nicht immer weiterwächst. Dafür wurden Überhangs- und Ausgleichsmandate abgeschafft.
Jede Partei soll nur noch so viele Sitze bekommen, wie ihr nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zustehen. Damit gewinnt die Zweitstimme an Bedeutung.
Die Direktkandidaten mit den besten Ergebnissen in ihren Wahlkreisen ziehen für eine Partei zuerst in den Bundestag ein.
Auswirkungen der Wahlrechtsreform
Direktmandate garantieren keinen automatischen Einzug in den Bundestag mehr. Die Wahlkreissieger mit schlechteren Wahlergebnissen gehen leer aus.